Kurzantwort
- ✔Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Gutachterkosten.
- ✔Sie zahlen meist nichts: Für Unfallgeschädigte entstehen normalerweise keine Kosten.
- ✔Wichtig: Sie dürfen den Gutachter frei wählen – keinen Versicherungsgutachter „akzeptieren müssen“.
Warum zahlt die gegnerische Versicherung?
Bei einem Haftpflichtschaden sollen Geschädigte so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Dafür braucht es eine neutrale Schadenfeststellung (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert usw.). Genau deshalb übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten.
Wann kann es Ausnahmen geben?
Die häufigsten Fehler (die Geld kosten)
Mini-Checkliste: So gehen Sie sicher vor
- ✔Unfallgegner + Versicherung notieren (Name, Kennzeichen, Versicherung)
- ✔Fotos & Zeugen sichern
- ✔Keine Zusagen/Unterschriften unter Druck
- ✔Unabhängigen Gutachter kontaktieren
- ✔Direktabrechnung nutzen – Sie zahlen meist nichts
Häufige Fragen
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